ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN FÜR METALLE
von
LEVIMET Export B.V.
LEVIMET Trading B.V.
LEVIMET B.V.
ALLGEMEINES
1.1 Alle Angebotsanfragen, Verträge und deren Durchführung durch Levimet Export B.V., Levimet Trading B.V. und Levimet B.V., bzw. Viva Holding B.V., nachfolgend „LEVIMET“ genannt, unterliegen ausschließlich den vorliegenden Bedingungen.
1.2 Es steht den Parteien frei, beim Abschluss eines Vertrages (teilweise) von diesen allgemeinen Bedingungen abzuweichen, vorausgesetzt, dass die abweichenden Bedingungen von uns schriftlich bestätigt wurden. Im Gegensatz zu unseren allgemeinen Bedingungen, die auch für spätere Verträge zwischen den Parteien gelten, gelten abweichende Bedingungen nur für den spezifischen Vertrag, für den sie vereinbart wurden.
1.3 Unter „Lieferant“ wird in diesen Bedingungen jede (juristische) Person verstanden, die mit unserem Unternehmen einen Vertrag über die Lieferung von Waren abgeschlossen hat oder abschließen möchte, sowie deren Vertreter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Erben.
1.4 Die vom Lieferanten verwendeten eigenen Bedingungen bleiben unberührt, jedoch haben im Falle eines Widerspruchs die vorliegenden Bedingungen stets Vorrang, selbst wenn anderweitig ein Vorrang vereinbart wurde.
VERTRAGSABSCHLUSS / ÄNDERUNGEN
2.1 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn eine Bestellung von LEVIMET schriftlich gegenüber dem Lieferanten bestätigt wurde.
2.2 Eine von LEVIMET versandte Bestätigung, die nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlich widersprochen wird, gilt als vollständiger Nachweis des Vertragsinhalts.
2.3 Änderungen und Ergänzungen eines bestehenden Vertrages sind für LEVIMET nur verbindlich, wenn und soweit sie schriftlich bestätigt wurden.
2.4 Die Ausführung mündlicher Vereinbarungen kann bis zur schriftlichen Bestätigung durch uns ausgesetzt werden.
2.5 Bei Rahmenverträgen kommt der Vertrag jeweils mit dem Versand der Bestellung für eine (Teil-)Lieferung durch LEVIMET zustande. Unsere allgemeinen Bedingungen gelten uneingeschränkt für diese (Teil-)Lieferungen.
2.6 LEVIMET ist berechtigt, Änderungen im Umfang und/oder in der Beschaffenheit der zu liefernden Waren zu verlangen. LEVIMET ist berechtigt, Modifikationen in Anweisungen, Spezifikationen usw. bezüglich der zu liefernden Waren vorzunehmen.
2.7 Falls die vorgenannten Änderungen nach Ansicht des Lieferanten Auswirkungen auf den vereinbarten Festpreis haben, muss er/sie LEVIMET darüber so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Mitteilung der gewünschten Änderung, schriftlich informieren. Falls LEVIMET die Auswirkungen auf Preis und Lieferzeit im Verhältnis zur Art und dem Umfang der Änderung für unangemessen hält, ist LEVIMET berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer zu kündigen, es sei denn, dies wäre unter den Umständen offensichtlich unangemessen. Eine Kündigung aus den vorgenannten Gründen begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz für eine der Parteien.
PREISE UND ZAHLUNG
3.1 Die vereinbarten Preise sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, fest und unterliegen keiner Änderung; sie sind in Euro angegeben, exklusive Mehrwertsteuer und basieren auf der Lieferbedingung „Delivery Duty Paid (DDP)“ am vereinbarten Lieferort.
3.2 Die Zahlung erfolgt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung, vorausgesetzt, die fakturierten Waren sowie alle zugehörigen Dokumente, Wiege- und Prüfzeugnisse usw. wurden von LEVIMET in gutem Zustand erhalten und genehmigt.
3.3 Falls der Lieferant mehr liefert als vereinbart, ist LEVIMET berechtigt:
- entweder die Mehrmenge zum vereinbarten Vertragspreis abzurechnen;
- oder die Mehrmenge zum Tagespreis abzurechnen.
3.4 Die Zahlungspflicht wird ausgesetzt:
- solange die Lieferung nicht gemäß Artikel 5 genehmigt wurde;
- wenn LEVIMET zuvor Einwände gegen die Ausführung des Vertrages durch den Lieferanten erhoben hat.
3.5 LEVIMET ist berechtigt, bei jeder Zahlung den geschuldeten Betrag mit allen zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen gegenüber dem Lieferanten zu verrechnen. Dem Lieferanten ist es nicht gestattet, eine Schuld von LEVIMET mit einer Forderung gegenüber LEVIMET zu verrechnen.
3.6 Eine Zahlung gilt nicht als Anerkennung der Qualität der gelieferten Waren und entbindet den Lieferanten nicht von jeglicher Haftung in dieser Hinsicht.
3.7 Die Zahlung befreit LEVIMET von jeder Verpflichtung aus dem betreffenden Vertrag und kann vom Lieferanten nicht als Zahlung anderer, vom Lieferanten behaupteter Forderungen gegenüber LEVIMET angesehen werden.
LIEFERUNG UND ABNAHME
4.1 Die Lieferung erfolgt gemäß den vereinbarten Bedingungen. Der Lieferant ist verpflichtet, die vereinbarte Lieferzeit strikt einzuhalten.
4.2 Bei Überschreitung der Lieferzeit ist der Lieferant ohne weitere Mahnung in Verzug. LEVIMET ist berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention zu kündigen und/oder Schadensersatz zu verlangen.
4.3 Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Lieferanten, auch wenn die Transportkosten von LEVIMET übernommen werden.
4.4 LEVIMET ist berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, wenn sie nicht den vereinbarten Spezifikationen entspricht.
4.5 Die Annahme der Lieferung bedeutet keine Anerkennung der Konformität oder Qualität der gelieferten Waren.
INSPEKTION UND ABNAHME
5.1 LEVIMET ist berechtigt, die gelieferten Waren zu prüfen und zu testen. Die Genehmigung erfolgt erst nach vollständiger Prüfung.
5.2 Die Genehmigung oder Ablehnung wird dem Lieferanten schriftlich mitgeteilt.
5.3 Bei Ablehnung ist LEVIMET berechtigt, die Waren auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden oder zu lagern.
5.4 Die Genehmigung entbindet den Lieferanten nicht von seiner Haftung für versteckte Mängel.
GARANTIE UND HAFTUNG
6.1 Der Lieferant garantiert, dass die gelieferten Waren:
- den vereinbarten Spezifikationen entsprechen,
- frei von Mängeln sind,
- geeignet für den vorgesehenen Zweck sind,
- den geltenden gesetzlichen Vorschriften und Normen entsprechen.
6.2 Der Lieferant haftet für alle Schäden, die durch fehlerhafte oder nicht konforme Lieferung entstehen.
6.3 LEVIMET ist berechtigt, Mängel innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung zu reklamieren.
6.4 Der Lieferant verpflichtet sich, auf erste Aufforderung von LEVIMET alle Mängel auf eigene Kosten zu beheben oder Ersatz zu liefern.
EIGENTUM UND GEFAHRÜBERGANG
7.1 Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit der Genehmigung und vollständigen Zahlung auf LEVIMET über.
7.2 Die Gefahr geht erst mit der tatsächlichen Annahme durch LEVIMET über.
VERTRAULICHKEIT UND GEISTIGES EIGENTUM
8.1 Der Lieferant verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit LEVIMET bekannt werden.
8.2 Alle durch LEVIMET bereitgestellten Zeichnungen, Modelle, Spezifikationen etc. bleiben Eigentum von LEVIMET und dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung verwendet oder vervielfältigt werden.
HÖHERE GEWALT
9.1 Im Falle höherer Gewalt ist LEVIMET berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen oder zu kündigen, ohne dass der Lieferant Anspruch auf Schadensersatz hat.
9.2 Unter höhere Gewalt fallen unter anderem: Krieg, Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Transportprobleme, etc.
BEENDIGUNG DES VERTRAGES
10.1 LEVIMET ist berechtigt, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn:
- der Lieferant seinen Verpflichtungen nicht nachkommt,
- der Lieferant zahlungsunfähig wird oder Insolvenz anmeldet,
- sich herausstellt, dass der Lieferant falsche Angaben gemacht hat.
10.2 Im Falle der Kündigung ist LEVIMET berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
11.1 Auf alle Verträge mit LEVIMET findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
11.2 Alle Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Eindhoven vorgelegt.
